FAQs - häufige Fragen

FAQ rund um das Thema Inkasso


Fragen und Antworten


Was bedeutet Inkasso?


Inkasso bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen, meist Geldforderungen durch ein registriertes Inkasso-Büro. Wir nehmen mit den Schuldnern Kontakt auf, klären zunächst die Ursachen für den Zahlungsverzug und suchen dann gemeinsam nach einer Lösung.


Ich bin unsicher, ob ich ein Inkasso-Unternehmen beauftragen soll, wie läuft das bei Ihnen ab? Welche Unterlagen benötigen Sie?


Ich benötige von Ihnen nur die Kopie der Rechnung und der ersten Mahnung an den Schuldner. Diese senden Sie mir bequem per E-Mail an post@anker-inkasso.de. Wir telefonieren miteinander, um eventuelle weitere Fragen zu klären. Ich schreibe den Schuldner dann 2 x an und suche auch telefonischen Kontakt, da es oftmals sehr hilfreich ist, nochmal ein Gespräch mit dem Schuldner zu führen.


Welche Leistungen erbringt das Inkasso-Unternehmen?


Wir übernehmen alle Schritte im Mahnwesen und Forderungseinzug sowie die Durchführung gerichtlicher und außergerichtlicher Mahnverfahren und wenn es nötig ist, auch die Betreibung titulierter Forderungen, also die Vorbereitung der Pfändung und Zwangsvollstreckung.


Wer kann ein Inkasso-Unternehmen beauftragen?


Kleine bis mittlere Unternehmen, Freiberufler, Privatpersonen, Ärzte, Vermieter etc.


Hat Anker-Inkasso eine Zulassung?


Ja, ich habe meine Zulassung als registrierter Rechtsdienstleister von der Präsidentin des Oberlandesgericht Schleswig erhalten.

 

Wie ist der Ablauf?


Oftmals hat ein Unternehmen, z.B. ein Handwerker, mehrere Rechnungen, Erinnerungen und Mahnungen versendet, die unbeantwortet bleiben, bevor es ein Inkasso-Unternehmen beauftragt.

Wir übernehmen dann den Forderungseinzug und stellen zunächst Kontakt zum Schuldner her. Wir sprechen mit Schuldnern per Telefon bundesweit. Das sichert eine positive Realisierungsquote.


Bis zu welchem Jahr können Sie rückwirkend meine Forderungen eintreiben?


Wir kümmern uns um Ihre Forderungen rückwirkend bis 2020. Achtung - zum 31.12.2023 verjähren Ihre Forderungen aus dem Jahr 2020 - nehmen Sie zügig Kontakt zu mir auf, um keine Zeit zu verlieren.


Gibt es einen Mindestbetrag / Forderungsbetrag?


Wir haben keine Untergrenze für Forderungen, jeder Betrag lohnt in der Verfolgung! Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Übernahme von Aufträgen abzulehnen, wenn die Forderung nicht mehr durchsetzbar ist oder wenn die Hauptforderung 20,­- € nicht übersteigt. Selbstverständlich werden alle Forderungen, ganz gleich wie hoch oder niedrig, mit demselben Engagement verfolgt.


Was kostet Inkasso?


Wenn wir Ihre Forderung erfolgreich eintreiben können, behalten wir 10 % der Hauptforderung als Erfolgs-Honorar ein. Die Inkasso-Gebühren zahlt der Schuldner als Verzugsschaden.


Sollten wir erfolglos sein, stellen wir Ihnen eine geringe Pauschale von 26,00 € je Fall zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab einer Hauptforderung von 500,00€ erhöht sich die Pauschale auf 50,00€, darüber hinausgehend und bei erhöhtem Aufwand beträgt die Pauschale 100,00 €, zuzüglich entstehender Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten.


Es ist keine Mitgliedschaft oder Vorschüsse nötig.


Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail.

 


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